Was versteht man unter Gesundheitsfonds?
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werden ab Januar 2009 über einen Gesundheitsfonds finanziert.
Demnach werden ab diesem Zeitpunkt die Beiträge aller GKV und zusätzlich Steuermittel in diesen Gesundheitsfonds eingezahlt. Davon erfolgt nach einem einheitlichen Schlüssel die Verteilung an die Krankenkassen. Zum bisherigen verbindlichen Leistungskatalog für alle GKV gibt es nun noch einen einheitlichen Beitragssatz von heute 14,9 % für alle GKV.
Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenversicherungen sind alle GKV in den Gesundheitsfonds per Gesetz eingebunden.
Gleichzeitig sollen nach dieser Verordnung auch die Honorierung der Ätzte und die Medikamentenverordnung neu geregelt werden. Da die Ärzte mit ihren Verordnungen direkten Einfluss auf die Mittelzuteilungen der GKV bekommen, haben einigen Kassen die Honorarvereinbarungen mit den Kassenärzten entsprechend verändert.
Die GKV, die mit den Mitteln, die sie erhalten nicht auskommen, dürfen einen einkommensunabhängigen Zuschlag bis zu 8 € pro Versicherten zusätzlich erheben. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Dieser Zuschlag muss von den Versicherten allein getragen werden. Die Arbeitgeber zahlen hier nichts zu. Auch Harz IV Empfänger müssen nach jüngsten Informationen diesen Beitrag selbst bezahlen, die Kasse wechseln, oder den Nachweis erbringen, dass ein Kassenwechsel nicht möglich ist.
Der Gesundheitsfonds soll dazu führen, dass die GKV zum sparsameren wirtschaften angehalten werden. Gleichzeitig sollen unrentable GKV vom Markt verschwinden, so dass es zukünftig weniger Gesetzliche Krankenversicherungen geben soll.
Die bisherige Entwicklung seit der Einführung des Gesundheitsfonds hat in einigen Fällen zu Kassenzusammenschlüssen geführt. Diese Schrumpfung soll in den kommenden Jahren weiter gehen, so dass es in einigen Jahren weniger als 100 GKV geben wird.
Die Arbeitgeber wurden mit den neuen Regelungen zu Lasten der Arbeitnehmer entlastet. Nach Meinung der heute regierenden Parteien CDU, CSU, und FDP sollen alle zukünftigen Prämienerhöhungen der Krankenkassen von den Versicherten (Arbeitnehmer und Rentner) allein getragen werden.
Durch die bisherige Politik der neuen Bundesregierung, wo zukünftig von beitragsunabhängigen Krankenkassenbeiträgen gesprochen wird und den sich anbahnenden beitragsunabhängigen Zusatzbeitrag deutet sich eine Verschlechterung des verfügbaren Einkommens der unteren Gehaltsgruppen, bis hin zu den Alten und Kranken in unsrer Gesellschaft an. Nach Einschätzung von niedergelassenen Ärzten hat sich die Versorgung besonders von kranken Kindern und Krebspatienten innerhalb der GKV verschlechtert, oder sie müssen höhere Eigenleistungen erbringen. Wenn sich hier nichts ändert, wird in Fortführung der zukünftigen Regelungen zum Gesundheitsfonds die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinander gehen.
Auch die Gewerkschaften haben auf diese Probleme hingewiesen und schon im Vorfeld zur Diskussion über den Gesundheitsfonds eine Kurskorrektur gefordert.
Doch die geänderten politischen Verhältnisse in der Regierung und einem FDP Gesundheitsminister können sogar dazu führen, dass der Gesundheitsfonds dahingehend verändert wird, indem zukünftig die Beiträge ausschließlich über Kopfpauschalen finanziert werden sollen.
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