Das Gesundheitsamt als amtsärztliche Beratungsstelle

Das Gesundheitsamt ist eine behördliche Einrichtung in einer Stadt- oder Kreisverwaltung. Ausgehend einer engagierten Gesundheitspolitik nehmen diese Einrichtungen einen immer höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Der Begriff Amt wird neuerdings nicht mehr so oft verwendet. Man spricht daher meist vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz. Der amtsärztliche Dienst nimmt folgende Aufgaben wahr:

- Es werden amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen für die Aufgabenschwerpunkte Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, Feststellung des Behinderungsgrades, Gesundheitliche Eignung sowie Gutachten für den öffentlichen Dienst abgegeben.

- Es finden Beratungen für Familien mit behinderten Kindern im Sinne von § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII statt.

- Die Suchthilfeberatung informiert über Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen sowie über die Suchtprävention.

Eine weitere Aufgabe des Gesundheitsamtes liegt darin, in Form einer Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung die Aufgaben der Gesundheitsplanung und den Aufbau von Gesundheitsnetzwerken zu fördern. Sogenannte Gesundheitshäuser bieten den Betroffenen eine Anlaufstelle direkt vor Ort an. Ein weiteres Sachgebiet des Gesundheitsamtes befasst sich mit der

- Apotheken- und Arzneimittelaufsicht,
- den Berufen im Gesundheitswesen,
- Bescheinigungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Lebensmittelbereich,
- die HIV- und AIDS-Beratung,
- die Hygiene in Altenheimen und Kindergärten,
- die Überwachung von Infektionskrankheiten,
- Trinkwasserhygiene und
- Tuberkuloseüberwachung

Im Rahmen der Kindergesundheit nimmt das Gesundheitsamt folgende Aufgaben wahr:

- Einschulungsuntersuchungen,
- Untersuchungen von Kindergarten- und Schulkindern,
- Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche,
- Jugendpsychiatrische Sprechstunden,
- Schwangerschaftskonfliktberatung sowie
- Sport- und Bewegungsförderung

Ein eigenes Sachgebiet nimmt der Zahnärztliche Dienst ein, der sich um die Zahngesundheit in Schulen kümmert. Diese umfangreichen Aufgaben verdeutlichen die Wichtigkeit dieser öffentlichen Einrichtung in unserer Gesellschaft. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört aber noch viel mehr.

Die Aufgaben des Verbraucherschutzes werden durch die Lebensmittelüberwachung und dem Veterinärwesen wahrgenommen. Ziel ist eine vollständige Überwachung der Lebensmittelkette von der Futterproduktion bis zur Ladentheke. Spätestens nach der BSE-Krise wird deutlich, wie wichtig eine Kontrolle der Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln in der Bevölkerung ist.
Folgende Aufgaben nimmt das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen wahr:

- Überwachung von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft,
- Überwachung von Bedarfsgegenständen,
- Überwachung der Fleischhygiene,
- Kosmetiküberwachung,
- Bekämpfung von Tierseuchen sowie
- die Futtermittelüberwachung in landwirtschaftlichen Betrieben.

Bei Verbraucherschutzkampagnen wird die Bevölkerung dahingehend informiert, wie sie sich gesund ernähren kann. Schulklassen lernen, dass es neben Fast Food auch noch andere gesunde leckere Lebensmittel gibt. Die Hauptaufgabe der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln sowie vor Täuschung durch den Lebensmittelhersteller. Lebensmittelkontrolleure nehmen die Aufgaben

- Betriebskontrollen,
- Probeentnahme,
- Beratung von Bürgern und Lebensmittelanbieter sowie
- die Bedarfsgegenständeüberwachung

wahr.
Die Sachbearbeiter in diesem Fachbereich nehmen lebensmittelrechtliche Beschwerden entgegen, leiten Verbraucherwarnungen weiter und kümmern sich um die Zulassung von Lebensmittelbetrieben, die nach EU-Recht zulassungspflichtig sind.

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